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Autofahrer gegen Radfahrer (Leserbrief)
"Kleine Zeitung" vom 06.08.2006, Seite 67

Die Feindseligkeit des Kraftfahrers wider den Radfahrer ist ärgerlich, besonders die Aggression, wenn sich dazu auch noch die Ignoranz der Straßenverkehrsgesetze gesellt. Höchste Zeit für eine kleine Lektion aus der Straßenverkehrsordnung: "Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf (nicht muss!) die Radfahranlage benützt werden. Radfahrer dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren." (§ 68 StVO). Zu beachten ist demgegenüber die Rechtslage zu dem so beliebten (tadelnden und absichtlich erschreckenden) Hupen: "Die Abgabe von Schallzeichen ist verboten, wenn es die Sicherheit des Verkehrs nicht erfordert." (§ 22 StVO). . .
Clemens Strauss, Graz