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Das erste Mal tauchten Überlegungen zur Besteuerung und Kennzeichnung von Fahrrädern schon in der Pionierzeit auf: 1894 diskutierte der Grazer Gemeinderat die Einführung einer Fahrradsteuer, am 25. September 1895 beantragte Gemeinderat Josef Lucheschitz eine Fahrrad-Nummerierung. Tatsächlich beschloss der Gemeinderat in einer vertraulichen Sitzung die Einführung einer Fahrradsteuer von fünf Gulden. Doch ehe sie vom Landtag genehmigt werden konnte, kam es zu einem Sturmlauf der Gegner. „Die Grazer Fahrradfabrikanten beeilten sich, in einer Eingabe an den Gemeinderat auf die durch eine solche Steuer erwachsende empfindliche Schädigung der jungen Industrie, welche schon gegen 400 Arbeiter beschäftigt, hinzuweisen", berichtet die Radfahr-Chronik. Der Radfahrer-Gauverband unter Oskar Zoth legte ein Memorandum vor, in dem darauf hingewiesen wird, dass „das Fahrrad heute nicht mehr als Sportfahrzeug, sondern als Verkehrsmittel im weitgehendsten Sinne des Wortes" zu betrachten sei: „Der Beschluss des Gemeinderates wird als eine ungerechtfertigte, unbillige, unzweckmäßige und unergiebige Massregel bezeichnet, welche geeignet wäre, den ohnehin spärlichen Fremdenverkehr noch mehr zu schwächen, den ärmeren Volksklassen die Benützung eines billigen Verkehrsfahrzeuges, manchem Kranken jedoch die Ausübung einer ihm heilsamen körperlichen Bewegung zu erschweren." Der Entwurf für die neue Radfahrordnung, der zusätzlich zur Steuer eine Kennzeichenpflicht beinhaltete - die Nummertafel sollte mindestens neun mal sechs Zentimeter messen - sah noch weitere Nachteile für die Radfahrer vor: So sollen etwa Fahrverbote vor Schulen bei Unterrichtsende gelten und der Erwerb eines Fahrtüchtigkeitsausweises, verbunden mit einer Prüfung vor einer behördlichen Kommission und einer Taxe von drei Gulden, verpflichtend werden. Gerade die Prüfungstaxe wurde von Vertretern der Arbeiterradfahrer als unzumutbare finanzielle Belastung zurückgewiesen. Bei einer Radfahrer-Versammlung am 23. März 1896, zu der rund 600 Personen, darunter 19 Gemeinderäte auf Einladung von Josef Baltl in die Puntigamer Bierhalle kamen, meinte etwa ein Herr Feichtinger in der "Tagespost", „dass er als Freund der Freiheit und als `Wilder´ gegen jede Einschränkung der Freiheit sei und gegen die Besteuerung so lange sprechen und stimmen werde, als die Equipagen des vermögenden Theils der Bevölkerung noch unbesteuert blieben. (Beifall.)" Im Kampf gegen die Fahrradsteuer gelangen breite Allianzen. So schlug A.W.K. Hochenegg, bekannt deutschnationaler Exponent und einer der Wortführer der Radlerszene, vor, den Vollzugsausschuss der Versammlung um Arbeiterführer Hans Resel zu erweitern. Mit dem Nachdruck einer großen allgemeinen Radfahrerversammlung am 15. Februar 1898 konnte schließlich Fahrradnummerierung, behördlicher Prüfungszwang und eine Besteuerung des Radfahrens abgewehrt werden. 1903, als die Debatte erneut aufflammte, wendete sich der Gauverband erneut mit einer Eingabe an den Gemeinderat. |
| "Genauso unentbehrlich wie ein paar Schuhe..." | |
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| "Als Heiligtum herübergerettet" | |
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Gegen die Steuer sprach sich Dr. Alphons Gorbach, Vertreter des öffentlichen Dienstes, Landesleiter der „Vaterländischen Front" und nachmaliger Bundeskanzler (1961-1964) aus. Diese treffe den „kleinen Mann" und damit jene Bevölkerungsgruppen, die sich stärker zu Österreich und dem vaterländischen Gedanken bekannten „als jene Kreise, die in besonderem Maße Kraftfahrzeuge und Autos benützen". Die erwarteten Einnahmen von 300.000 Schilling stünden nicht „im Verhältnis zur Beunruhigung und Belastung der davon Betroffenen". Wie erwartet, wurde die Vorlage nach längerer hitziger Debatte doch mit Mehrheit angenommen, allerdings entschärft durch den Entfall des möglichen Gemeindezuschlags, wofür der Abgeordnete Leskovar nach dreimaliger Abstimmung eine knappe Mehrheit gewann. Die von der Landesregierung überarbeitete Gesetzesvorlage wurde erneut eingebracht und der Landtag fasste - nach weiterer, zwei Tage dauernder öffentlicher Debatte - am 10. Dezember den endgültigen Beschluss. Doch mit dem Beschluss legte sich die Debatte keineswegs. Der Steirische Arbeitersportverband, Fachverband Rad- und Kraftfahrer, der Alpenländische Radfahrerbund und die Rad- und Kraftfahrerhilfe Österreichs richteten ein Ersuchen um Intervention an das Bundeskanzleramt. Die bundesweite Einführung von Nummerntafeln für Radfahrer als straßenpolizeiliche Maßnahme wurde vom Bundesministerium für Handel und Verkehr verworfen, sowohl aus verkehrstechnischen Gründen als auch wegen des Verwaltungsaufwandes. Umso mehr schien es „im Interesse der gesamten Radfahrerschaft, der Industrie und des Fremdenverkehrs", in der Steiermark keine Nummerntafeln einzuführen. Die Antwort verwies darauf, dass die in der Steiermark ausgegebenen Tafeln eben nur dem Nachweis der Abgabenleistung dienen und daher gegen diese nicht die gleichen Bedenken bestünden. Versucht wurde auch, die Befreiung bestimmter Gruppen von Fahrradnutzern, etwa Rennfahrer oder Kriegsinvalide, zu erreichen, was teilweise auch gelang. Doch es nutzte alles nichts: Mit einiger Verzögerung lief die Ausgabe der „Steuertafeln" im Februar 1936 an, in Graz wurde erst am 4. Mai mit der Einhebung begonnen. Das Finanz- und Abgabenamt konnte dem Stadtrat am 8. Mai berichten, dass in den ersten drei Tagen bereits 2000 Fahrräder angemeldet wurden, „allerdings macht sich bereits auch die außerordentliche Unbeliebtheit dieser Abgabe bemerkbar, da sie gerade solche Kreise trifft, welche durch Arbeitslosigkeit und andere Wirtschaftskrisenerscheinungen schwer betroffen sind." Schließlich werden bis 9. Juni rund 29.000 Fahrräder erfasst. |
Aus Graz und Knittelfeld wurde von Unterschriftensammlungen gegen die Abgabe berichtet. In Graz zeichnete ein 36-jähriger Assistent der Technischen Hochschule, Ing. Traugott Schiffmann, im Einvernehmen mit dem Radfahrer-Gauverband und der Sportsektion des Gewerkschaftsbundes verantwortlich. Nach seinen Angaben hatte er 6000 Unterschriften mit dem Ziel gesammelt, den Landeshauptmann zum Einlenken zu bewegen. Die Sicherheitsbehörden fanden die Vorgangsweise „bedenklich" und untersagten die Fortführung der Aktion. Bald wurden Mängel in der Kontrolle sichtbar. So wurden Radfahrer angehalten, die aus anderen Bundesländern kamen, in denen keine Abgaben- und somit Kennzeichnungspflicht bestand. Um den Fremdenverkehr nicht zu schädigen, ersuchte das Landesabgabenamt die Landeshauptmannschaft, das Landesgendarmeriekommando anzuweisen, die Kontrollen in der Reisezeit „schonend" durchzuführen. Auch Missbräuche und Diebstähle sowie die doppelte Entrichtung der Abgabe bei Verlust der „Steuertafel" beschäftigen Exekutive und Behörden. Viele Radfahrer hatten zwar die Tafel montiert, konnten aber die Entrichtung der Abgabe nicht nachweisen, weshalb auch gleich die erste Novelle zum Fahrradabgabengesetz vorgenommen wurde, die das Mitführen des Zahlscheins verpflichtend machte. Zudem wurden bedürftige Arbeitslose und Ausgesteuerte befreit. Ende 1937 wurde in einer zweiten Novelle die Ausnahmeregelung auf alle Arbeitslosen ausgedehnt. Doch mit dem überraschend positiven Rechnungsabschluss 1937 - die Abgabe hatte Einnahmen von 837.000 Schilling erbracht - war die ungeliebte Steuer auch schon wieder Geschichte: Eine der ersten Maßnahmen der Nationalsozialisten nach der Machtübernahme war ihre Aussetzung, die am 29. März 1938 von der Landesregierung beschlossen wurde. Zwar wurde eine Wiedereinführung 1946 nochmals angesprochen, es gab aber dafür deutlich keine Mehrheit mehr. Ganz verschwindet die Debatte um Steuer, Kennzeichen (als ordnungspolizeiliches Hilfsmittel) oder das Schweizer Modell der Haftpflichtversicherungs-Plakette bis heute nicht: Mit ziemlicher Regelmäßigkeit geistert sie, vor allem in der Saure-Gurken-Zeit im Sommer, durch die Gazetten, zuletzt 2007. Auf ernsthafte Überlegungen seitens der Regierung und der gesetzgebenden Körperschaften fußen diese Beitrage aber nicht mehr.
Literatur und Quellen: |






