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Durch Radfahren Geld sparen!


Mit dem Rad sparen. Foto: Die Grünen
Mit dem Rad sparen. Foto: Die Grünen

Fast niemand kennt den steuerschonenden Aspekt des Radelns: Nicht nur jene angestellten DienstnehmerInnen, die ihre beruflich veranlassten Fahrten mit einem motorisierten Verkehrsmittel durchführen, dürfen sich amtliches Kilometergeld verrechnen. Auch RadlerInnen.

Voraussetzung ist, die RadlerInnen können glaubhaft machen, dass sie ihren "beruflichen Obliegenheiten" nur mit Schwierigkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi pünktlich nachkommen können (§ 16 Einkommenssteuergesetz). Ist dies der Fall, werden seit 1994 3,20 ATS für jeden der ersten fünf Kilometer und 6,40 Schilling für jeden weiteren Kilometer gewährt.

Eine Alternative zum amtlichen Kilometergeld ist die Möglichkeit, bei Neuanschaffung eines für vorwiegend berufliche Zwecke benötigten Fahrrades 5.000 Schilling pro Jahr abzuschreiben.

Zu diesem Thema wurde von ARGUS in Kooperation mit den Grazer Grünen ein Folder aufgelegt.


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