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DIEBSTAHL


Auch eine Variante ...
Auch eine Variante ...
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Einige Tipps zur Vorbeugung
Im Jahr werden in Österreich fast 24.000 Fahrräder geklaut. In der Steiermark wurden 2008 insgesamt 3.088 Fahrräder gestohlen gemeldet, 65 Prozent davon in Graz, der "Österreich-Hochburg". Dabei wird nur jeder 27. Diebstahl geklärt.

Dazu kommt eine hohe Dunkelziffer, denn oft wird - wegen vermuteter Aussichtslosigkeit - gar keine Anzeige erstattet. Vielfach kann das gestohlene Fahrrad aber auch nicht beschrieben werden, und die Rahmennummer wissen die wenigsten, was bei der Wiederbeschaffung nicht gerade hilfreich ist. Wird das Rad ins Ausland geschmuggelt, sind die Chancen, es wiederzubekommen, äußerst gering.

Gefundene und sichergestellte Fahrräder werden vom Fundbüro der Stadt Graz (0316/872-2390) bzw. in den Gemeindeämtern aufbewahrt. In Graz können sie in der Feuerbachgasse 16 jeden Donnerstag zwischen 16.00 und 17.00 Uhr besichtigt werden. Die Vorlage einer Diebstahlsanzeige ist dafür notwendig. Die nicht abgeholten bzw. nicht zuzuordnenden Räder werden einmal im Jahr in der Zentralfeuerwache am Lendplatz versteigert. 

Werden gestohlene Fahrräder im Zuge der Aufklärung einer Straftat sichergestellt, dann werden sie - so sie nicht aufgrund von Rahmennummer bzw. Codierung den BesitzerInnen zugeordnet werden können - in die Depositenstelle der Landesgerichts überstellt. Je nach Dauer des damit verbundenen Strafverfahrens werden die Räder dann zur Versteigerung freigegeben, die in Graz von der Fa. Wuthe 0316/ 72 1111-0 durchgeführt wird. 



Einer Flex hält kaum ein Schloss stand
Einer Flex hält kaum ein Schloss stand
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Broschüre BMVIT
Broschüre BMVIT

Versichern und gut absperren
Vorbeugen kann man einem Raddiebstahl am besten durch ein gutes Schloss, das übrigens für die Externe Verknüpfung 
ARGUS-Fahrraddiebstahlversicherung Voraussetzung ist. Fahrraddiebstahlversicherungen unterschiedlicher Qualität werden auch von Versicherungen, Sporthändlern und Interessensvertretungen von VerkehrsteilnehmerInnen angeboten. Näheres unter "Versicherungen".

Im öffentlichen Raum sollte das Rad mit dem Rahmen an Abstellbügeln angeschlossen werden. Das Ansperren an Verkehrszeichen ist ebenso verboten wie an anderem Mobiliar im öffentlichen Raum, etwa Wartehäuschen.

Um dem Diebstahl von Teilen wie Laufräder oder Sattel zu verhindern, ist man gut beraten, auf Schnellspanner zu verzichten. Diese Lösung erfordert zwar im Fall einer Panne wie z.B. einem Patschen etwas mehr Aufwand und richtiges Werkzeug, erschwert aber andererseits die Demontage durch kurz angebundene Langfinger.


Codierung durch die Polizei
Codierung durch die Polizei
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Eingefräster Code
Eingefräster Code
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Fahrradcodierung und Fahrradpass
Was tun, wenn das Fahrrad trotzdem weg ist? Es gab ein österreichweit einheitliches Codierungsystem, das seit 1998 auch in der Steiermark von der Polizei verwendet wurde. In den Fahrradrahmen wurde eine Zahlen-Buchstaben-Kombination eingefräst, die im Falle eines Diebstahls die Identifikation des Fahrrades (z.B. bei Verkaufsversuch, im Zuge von Polizeikontrollen) und Ausfolgung an die rechtmäßigen BesitzerInnen möglich macht. Diese Gratis-Serviceleistung der Polizei wurde mit Ende Oktober 2012 vom Innenmisterium eingestellt. 

Beim Ministerium verweist man auf den Externe Verknüpfung 
Fahrradpass, den er selbst u.a. mit Rahmennummer ausgefüllten werden muss. 

Im Grunde die gleiche Funktion wie die Codierung mit einer Buchstaben-Zahlenkombination erfüllt die serienmäßige Rahmennummer - nur kennen die wenigsten Diebstahlopfer diese, weil sie oft ziemlich versteckt - etwa unter dem Tretlager - angebracht ist. Ein brauchbares Instrument für die allfällige Wiederbeschaffung ist sie aber nur dann, wenn sie bei der Diebstahlsanzeige angegeben werden kann. Auf Rahmennummer, Beschreibung des Rades und persönlichen Daten des Besitzers/ der Besitzerin ist in Kombination mit Internet-gestützter Erfassung und Abfrage auch das vom oststeirischen Radhändler Reiter initiierte System Externe Verknüpfung "fase24" aufgebaut. Dieses System ist zwar schon weit verbreitet, es fehlt aber die offizielle Anerkennung und Nutzung zu Fahndungszwecken seitens der Polizei.