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Alk-Radler ohne rosa Schein
"Die Woche" vom 30.09.2007, Seite 8

Ab 1,2 Promille wird''s gefährlich: Dann riskieren auch Radfahrer und Fußgänger den Führerschein. 

   Die jüngsten Diskussionen, ob einem der Führerschein gezupft wird, wenn man bereits 0,5 Promille im Blut hat, werfen auch ein neues Licht auf andere Verkehrsteilnehmer. Und zwar auf die Radfahrer und Fußgänger.

   Denn auch sie kommen nicht ungeschoren davon, wenn sie zu tief ins Glas geschaut haben, wie der Grazer Polizei-Strafreferent Herbert Mattersdorfer aufklärt. "Für Radler gilt zwar nicht die derzeitige 0,8 Promille-Grenze, doch Freibrief ist das noch lange keiner. Laut Straßenverkehrsordnung kann ihnen nämlich auch der Führerschein entzogen werden, wenn sie mehr als 1,2 Promille intus haben."

   Das geschieht allerdings nur auf Antrag der Behörde, also nicht durch den Polizisten vor Ort. "Patienten", die bereits zum dritten oder vierten Mal betrunken auf dem Bike erwischt wurden, müssen also damit rechnen, dass ihnen der rosa Schein weggenommen wird (sofern sie einen besitzen ...) - zusätzlich zu den Strafen, die von 0,8 bis 1,2 Promille bis zu 580 Euro, von 1,2 bis 1,6 Promille bis zu 880 Euro und über 1,6 Promille bis zu 5500 Euro ausmachen können.

   Kein Kavaliersdelikt also, wenn man mit dem Drahtesel Schlangenlinien fährt. "Die meisten nehmen sich die verhängten Strafen allerdings zu Herzen. Deshalb gibt es in der Praxis kaum Führerscheinabnahmen für Radfahrer", so Mattersdorfer weiter.

   In Sicherheit können sich aber auch Fußgänger nicht wiegen, wenn sie Auto oder Rad stehen lassen, weil sie zu viel getrunken haben. Die klassischen "b''soffenen" Geschichten können dann ins Auge gehen, wenn Betrunkene eine Gefahr für andere darstellen, sie etwa auf der Fahrbahn liegen oder vorbeifahrende Autos anspringen. "Dann kann die körperliche und geistige Eignung getestet werden, ist diese nicht gegeben, kann auch das den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen", warnt Mattersdorfer.
Verena Schleich