
BABY AN BORD, KIDS AM BIKE
Im Wesentlichen kann man kleine Kinder auf zwei Arten am Fahrrad mitnehmen: Im Kindersitz oder im Kinderanhänger. Mit den Anhängern beschäftigen wir uns unter "Mit Sack & Pack".
Bei der Verwendung von Fahrradkindersitzen ist zu beachten, dass seit der Fahrradverordnung 2001 nur noch der Transport von einem Kind, und zwar in einem hinter dem Lenker/ der Lenkerin angebrachten Sitz, erlaubt ist.
Empfohlen: Das Laufrad
Sicher sind die ersten Schritte zur eigenen, Vehikel unterstützten Fortbewegung Rutschauto (Bobby-car) und Dreirad. Doch schon vor dem Roller empfiehlt sich das Laufrad, das angeblich vom Aachener Rolf Mertens 1995 wiedererfunden wurde und sich seit einigen Jahren steigender Beliebtheit erfreut. Zu Recht: Auf den einfachen, aus Holz oder Metall gebauten Gefährten, die nach dem Prinzip der Laufmaschine ("Draisine"), über das wechselweise Abstoßen mit den Beinen vom Boden funktionieren, erlernen die Kleinen rasch, das Gleichgewicht zu halten. Dies hat beim Umstieg auf das Kinderrad große Vorteile und erspart die lästigen und unnatürlichen Stützräder. Mit dem Laufradfahren kann so um den 2. Geburtstag begonnen werden.
"Fahr mit" und Trailerbike
Als Alternative zu einem eigenen Laufrad wird bisweilen empfohlen, beim kleinsten Kinderrad die Pedale abzuschrauben und den Sattel tiefstmöglich zu stellen - dann erspart man sich die rund 40 Euro, die ein gutes Laufrad kostet.
Auch Trailerbikes (über Deichsel angehängtes Kinderrad ohne Vorderrad), etwa vom deutschen Hersteller
Roland oder das so genannte "Fahr mit" (ein Kinderrad wird eine starre Deichsel mit dem Erwachsenenrad verbunden, wobei das Vorderrad vom Boden abgehoben ist) sind sinnvolles Zubehör - sie helfen den etwas älteren Kindern beim Erlernen des Radfahrens und entlasten gleichzeitig die sonst alleine stampelnden Eltern. (Einen guten Überblick über das Sortiment bietet
zweipluszwei).
Beim ersten echten Fahrrad ist darauf zu achten, dass sehr unterschiedliche Qualitäten angeboten werden. Bei Spielwaren-Diskontern wird oft minderwertiger Ramsch verhökert, der den Spass am Radfahren vermiesen kann, wenn schon nach kurzer Zeit Defekte auftreten.
Selbstständig im Straßenverkehr
Seit 1955 gilt in Österreich die Regelung, dass ab dem 12. Lebensjahr alleine auf der Straße gefahren werden darf, schon mit 10 dann, wenn eine freiwillige Radfahrprüfung abgelegt wird. Um diese ablegen zu können, gibt es das Radfahrtraining, das mittlerweile - zumindest in Graz - flächendeckend von der
Forschungsgesellschaft Mobilität FGM an allen Volksschulen durchgeführt werden.








