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Vor 70 Jahren wurde die Straßenseite gewechselt
GESCHICHTE

70 Jahre ist es her, dass in Österreich die Straßenseite gewechselt wurde: War man bisher als eines der letzten Länder Kontinentaleurops auf der linken Straßenseite unterwegs, wurde nach dem Anschluss an Hitler-Deutschland per 1.7.1938 auf Rechtsverkehr umgestellt. Dies brachte auch Probleme etwa im Straßenbahnverkehr mit sich, weshalb Wien und sein Einzugsgebiet länger links fahren durfte.


Verkehr in der Herrengasse, Graz
Verkehr in der Herrengasse, Graz
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Zwei Radler in der Herrengasse, 1933
Zwei Radler in der Herrengasse, 1933
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Der Umstand, dass dieser in der Steiermark früher eingeführt wurde als in Niederösterreich, übte, wie der Maler Franz Breiter aus Neunkirchen in seiner Biografie erzählt, einen besonderen Reiz aus: „Wir Freunde machten uns einen Spaß daraus, mit dem Fahrrad auf den Semmering zu fahren, um das Gefühl auszukosten, auf der Passhöhe, wo die Landesgrenze verläuft, einfach die Seiten zu wechseln und von der linken auf der rechten Seite weiterzufahren."  Mit der Begründung der notwendigen Adaptierungsarbeiten an der Wiener Straßenbahn wurde in der Bundeshauptstadt erst mit 18. September umgestellt. Dies galt auch Niederösterreich und die Wiener Ausflugsgebiete, zu denen auch das Mariazeller Land gezählt wurde.  

Davor war die Regelung verwirrend: 1915 rang sich Österreich-Ungarn zu einer einheitlichen Lösung durch - und setzte mit der Linksfahrordnung prompt aufs falsche Pferd. Als immer mehr Länder rechts den Vorzug gaben, kam in den 1920er-Jahren die Debatte erneut auf. Der vehementeste Widerstand gegen eine Änderung kam aus der Straßenbahn-Stadt Wien. 1929 wollte das Parlament Klarheit schaffen und fasste einen Grundsatzbeschluss für die allgemeine Rechtsfahrordnung. Doch in den folgenden Jahren war man offenbar mit Wichtigerem beschäftigt. So gab es einige Zeit ein zweigeteiltes Österreich: Im Westen wurde Großteils rechts gefahren, im Osten links.

In einer seiner letzten Reden kündigte Bundeskanzler Kurt Schuschnigg an, dass die Umstellung nun wirklich allgemein umgesetzt werde. Abgesehen von Österreich waren am Kontinent nur noch Ungarn, die Tschechoslowakei und Schweden übrig geblieben, wobei letztere beiden Länder schon die entsprechenden Beschlüsse gefasst hätten, hieß es damals in einem Zeitungsbericht. (In Schweden erfolgte die tatsächliche Umsetzung allerdings erst 1967, in der Tschechoslowakei war es 1938/39 so weit, in Ungarn 1941, Anm.)

Grund für die schleppende Umsetzung in Österreich waren eindeutig die damit verbundenen Kosten und die insgesamt marode Finanzlage des Staates und der Gebietskörperschaften. Die Kosten für die Änderungen im Tram-System (Lage der Gleise und der Ein- und Ausstiege), in Beschilderung, bei Signalanlagen udgl. wurden von Schuschnigg mit 20 Mio. Schilling veranschlagt, weshalb er damit rechnete, dass die Änderung erst im Herbst 1939 in Geltung treten werde.

Verschlechterungen für RadlerInnen
Die Ereignisse überrollten diese Pläne und der politische "Seitenwechsel" beschleunigte jenen auf der Straße. Mit der Rechtsfahrordnung werden auch andere, seit Anfang 1938 in Deutschland geltenden Verkehrsvorschriften übernommen: Abgesehen vom Verbot des Nebeneinanderfahrens (außer in geführten geschlossenen Verbänden) stellte die Einführung der - heute noch gültigen - Radwegebenützungspflicht sowie der Passus, der den Kraftfahrzeugen an allen Kreuzungen das Vorfahrtrecht einräumt, nachhaltige Verschlechterungen für die Radfahrerinnen und Radfahrer dar. Zudem werden Tempolimits abgeschafft: „Die bisher bestehenden ziffernmäßig bestimmten Geschwindigkeitsgrenzen stellen besonders im Innerortverkehr eine unbegründete Behinderung des motorisierten Verkehrs dar." Stattdessen wird der Generalpassus eingeführt, wonach die Geschwindigkeit so zu wählen ist, dass der Bremsweg nicht größer ist, als die Übersicht über die Fahrbahn reicht.

Am Tag der Einführung notierte die „Tagespost" befriedigt, dass eine der neuen Vorschriften, das Verbot des Nebeneinanderfahrens, bereits Früchte trage: „Erfreulich ist es auch, dass die Radfahrer, denen sich die mehrfachen entschiedenen Ankündigungen der Polizei doch ins Gedächtnis geprägt haben, heute schön säuberlich hintereinander fuhren, anstatt, wie es früher war, zu dritt oder viert in traulichem Gespräch nebeneinander die Fahrbahn zu blockieren". In den Zeitungen wurde jetzt wöchentlich über die Unfallstatistik berichtet - die Radfahrerinnen und Radfahrer stellen dabei die größte Gruppe. Berichtet wurde, dass Kfz-Lenker vermehrt beim Überholen von Radlern Unfälle verschuldeten, weil sie einen zu geringen Seitenabstand einhielten.

Doch die vom NS-Regime angestrebte totale Automobilmachung ging nicht auf. Insgesamt konnten die hochgesteckten Erwartungen in eine rasche und breite Bevölkerungskreise erreichende Motorisierung nicht erfüllt werden. „Statt des propagierten Autos nahm der Kauf von Fahrrädern stark zu, was vor allem auf die gestiegenen Einkommen, die Aussetzung der Fahrradsteuer und eine allgemeine Preisreduzierung für Fahrräder zurückzuführen war", resümiert der Zeithistoriker Stefan Karner. Anstelle des in Aussicht gestellten und von vielen schon angezahlten KDW-Wagens machten sich schon bald Restriktionen auch in der Fahrrad-Verfügbarkeit etwa durch Bezugsscheinpflicht bemerkbar.

Literatur
BERLAKOVIC, Johann: Fahren wir auf der falschen Seite?, in: Die Presse.com 14.12.2007 
KARNER, Stefan: Die Steiermark im Dritten Reich 1938-1945. Aspekte ihrer politische, wirtschaftlich-sozialen und kulturellen Entwicklung, Graz 1986, 219.
BREITER, Franz: Lebenserinnerungen, Neukirchen, o.J., 28
Kleine Zeitung 27.2.1938, 7
Tagespost 2.7.1938, 5; 14.7.1938, 7
 
http://members.a1.net/wabweb/frames/relif.htm

WOLFGANG WEHAP