Auf eine weitere, für BerufsradlerInnen problematische Regelung hat Martin "Sic" Orthacker vom Radhrradbotendienst "VeloBlitz" aufmerksam gemacht: Demnach wurde die Möglichkeit, als Selbstständiger km-Geld als Betriebsausgabe abzusetzen, arg beschnitten. Wird die Neuregelung, die eine Höchtgrenze von € 480 vorsieht, tatsächlich exekutiert, würde dies für Fahrradboten, die gelegentlich jobben, eine reale Mindereinnahme von über 20 Prozent bedeuten. Hier das Schreiben von Orthacker:
Dass das Finanzamt grundsätzlich die Möglichkeit vorsieht, als Selbständiger km-Geld als Betriebsausgabe abzusetzen, kann man aus dem Urteil des UFS vom 25.4.2005 herauslesen
(http://service.gmx.net/de/cgi/derefer?TYPE=3&DEST=http%3A%2F%2Fufs.bmf.gv.at%2FEntscheidungen%2FEinkommensteuer%2FRV0443G04.pdf). Dort allerdings wird darauf hingewiesen, dass das km-Geld nicht gravierend von den tatsächlichen, mit Rechnungen belegbaren, Kosten abweichen darf - nicht berücksichtigt wird, obwohl kurz angesprochen, der körperliche "Verschleiß" des Radlers.
Sollte die Höchstgrenze für km-Geld bei Fahrrädern von € 480 pro Jahr tatsächlich exekutiert werden, kommt es zu einer massiven Verschlechterung der Einkommenssituation der Subunternehmer (Fahrer und Fahrerinnen) der Veloblitz Botendienst GmbH, und wahrscheinlich auch von anderen Fahrradbotendiensten (so diese ebenfalls km-Geld geltend machen). Es gibt, grob gesagt, zwei Typen von Fahrradboten - einerseits den "Profi", andererseits den "Nebenjobler": Der "Nebenjobler" ist meist Student, fährt 1-2mal pro Woche für etwa 5 Stunden bei Veloblitz und ist noch bei den Eltern mit- oder "studentisch" sozialversichert. Als selbständiger gewerblicher Fahrradbote ist er zwar bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert, muss aber als Kleinstunternehmer (derzeit mit weniger als €4188 Gewinn/Jahr) nur die Unfallversicherung zahlen.
Ein Beispiel: 2 "Schichten" pro Woche mit je 60km und einem Bruttoverdienst von 55€ ergeben bei 47 Arbeitswochen im Jahr € 5170 brutto und 5640km; unter Berücksichtung der Tatsache, dass die ersten 5km mit einem geringeren km-Satz berechnet werden, ergibt sich km-Geld in der Höhe von 2513,56€. Wird dieses anerkannt, gilt der Fahrer als Kleinstunternehmer und zahlt nur die Unfallversicherung in einer Höhe von € 91,8. Werden allerdings nur die € 480 als km-Geld anerkannt, kommt er auf € 4690 netto und selbst mit zusätzlichen Ausgaben (wie Büromaterial, Bekleidung,... ) würde er über der Grenze
von € 4188 bleiben und müsste € 1189,26 an die SVA abführen. Diese Absicherung wäre natürlich grundsätzlich absolut zu begrüßen - wenn er nicht ohnehin schon sozialversichert wäre und den Job nur zur Finanzierung des Studiums ausübte.
In diesem Beispiel verdient der Fahrer/ die Fahrerin plötzlich gute 21% weniger (die tatsächlichen Ausgaben außer acht gelassen). Ein "Profi" fährt ca. 20-30 Stunden pro Woche, legt dabei umso mehr
Kilometer zurück, verdient mehr als die einkommenssteuerfreien € 10.000 pro Jahr und wird durch die Reglementierung des km-Geldes umso mehr getroffen. Da unsere "Profis" auch privat Radsport betreiben, nützen sie ihr Fahrrad trotzdem überwiegend privat und können somit km-Geld geltend machen.
...andererseits ist das km-Geld beim Auto auf 10.680€ pro Jahr beschränkt. Wenn ich ein gebrauchtes Auto für € 2000 fahre, kann ich trotzdem theoretisch max. € 10.680 als km-Geld abschreiben, ohne dass der Finanzbeamte mit der Wimper zuckt (ich bin ja noch "im Limit"), beim Fahrrad wird aber schon bei € 480 automatisch ein Riegel vorgeschoben?!? Selbstverständlich ist der Erhalt eines Kfz teurer und auch hier darf das km-Geld nicht gravierend von den tatsächlichen Kosten abweichen - da stellt sich zusätzlich noch die Frage: Ist da jener bevorzugt, der ein teures Auto fährt, bei dem die Kosten dementsprechend höher sind?
Die "überwiegend private" Nutzung des Fahrrads sehe ich auch als etwas problematisch an - jener Teil, der die tatsächliche Leistung erbringt, ist ja mein eigener Körper, nicht das Fahrrad (die "Karosserie") - und den Körper nutze ich wohl wirklich hoffentlich überwiegend privat... Und wie ist die Lage bei mehreren Fahrrädern, die man, je nach Witterung, unterschiedlich nutzt (MTB für Schneefahrtbahnen, Rennrad im Sommer,...)? Gilt da die Grenze von € 480 pro Rad?!?
(ARGUS)
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