07. Januar 2009
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Radabstellanlagen - Förderaktion

 

Sicher haben Sie schon vom Schwerpunkt des Verkehrsressorts des Landes Steiermark "Das Rad im Alltag" gehört. Ziel der dabei durchgeführten Initiativen und Projekte ist es, den Steirerinnen und Steirern das Rad als Alltagsverkehrsmittel wieder in Erinnerung zu rufen. Ein wichtiger Aspekt für die Benützung des Fahrrades ist das Vorhandensein einer qualitätsvollen Fahrradabstellanlage. 
Aus diesem Grund haben wir im Mai 2008 in Graz einen Wettbewerb mit ca. 2500 TeilnehmerInnen durchgeführt, bei dem Radsbstellanlagen verschiedenster Firmen auf ihre Benutzerfreundlichkeit, Diebstahlsicherheit und Designe getestet wurden.
Als Sieger gewählt wurden: 

  • Modell BETA XXL, Firma ORION/CONNEX
    Anschrift: Connex-KT, Koppelstatt 1, A-4656 Kirchham; Externe Verknüpfung www.connex-kt.at
  • Modell PADERA FBS, Firma TCI Produktions- und VertriebsgmbH, Ramplach 120, A-2620 Wartmannstätten; Externe Verknüpfung www.tci-systems.com

Um dem Wunsch der Bevölkerung nach einer hochwertigen Abstellanlage auch Rechnung zu tragen, führt das Verkehrsressort des Landes Steiermark nun auch eine Infrastrukturinitiative für Radabstellanlagen durch. Alle Gemeinden sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen und in ihrem Bereich zu prüfen, wo vor Betrieben, Schulen, öffentlichen Plätzen neue Anlagen benötigt werden bzw. es notwendig ist, Anlagen zu erneuern.

Förderungen - Ermäßigungen

 

Mit den beiden Gewinnern des Wettbewerbs wurde vereinbart, dass die Fahrradparker unter dem Stichwort "Steiermark" um ca. 20% bis auf weiteres ermäßigt erhältlich sind. Die Kosten pro Fahrradabstellplatz bewegen sich zwischen € 75,00 und € 160,00 inkl MwSt. Teilweise sind die Montagekosten in den Preisen enthalten, Frachtkosten sind extra zu verrechnen.

Die ersten 5.000 Fahrradparker werden vom Land Steiermark mit € 20,00 je Stellplatz gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Radabstellanlage den vorgegebenen Qualitätskriterien des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung - Verkehrsressort entsprechen.
Selbstverständlich gilt die Unterstützung des Landes für alle Produkte von Radabstellanlagen, die diese Qualitätskriterien erfüllen. Vor Ankauf einer Anlagen ist aus diesem Grund eine Kontaktaufnahme mit der Verkehrsabteilung des Landes, Herrn Ing. Walter Feigg notwendig.

>>Voraussetzungen für eine Förderung
>>Qualitätskriterien für Radabstellanlagen
>>Förderantrag - Radabstellanlagen

Voraussetzungen - Förderung Radabstellanlagen

Abb.01: Beta XXL; Fa. Connex/Orion 
Abb.01: Beta XXL; Fa. Connex/OrionÖffnet Originalbild in neuem Fenster: Abb.01: Beta XXL; Fa. Connex/Orion
Abb.02: Padera FBS; Fa. TCI Produktions- u. Vertriebs GmbH 
Abb.02: Padera FBS; Fa. TCI Produktions- u. Vertriebs GmbHÖffnet Originalbild in neuem Fenster: Abb.02: Padera FBS; Fa. TCI Produktions- u. Vertriebs GmbH
Radbügel, Bsp. in Graz 
Radbügel, Bsp. in GrazÖffnet Originalbild in neuem Fenster: Radbügel, Bsp. in Graz
 
 

Förderungen können ausschließlich von bzw. über Gemeinden beantragt werden!
Die Radabstellanlagen müssen der Qualität der Modelle BETA XXL der Firma ORION/CONNEX (Abb. 01), dem Modell PADERA FBS der Firma TCI (Abb. 02) oder einem gleichwertigem Modell entsprechen.
Fahrradständer können auch von Fachfirmen (Schlosserei) angefertigt werden, das Stahlrohr in Bügelform muss einen Durchmesser von 60mm haben (Abb. 03).

Nachweise
Die Kosten der Errichtung der Anlage müssen mittels Rechnung belegt sein.
Dem Antrag ist das Rechnungsoriginal wie auch ein Fotonachweis der errichteten Radabstellanlage beizulegen.

Ausmaß der Förderung
Die ersten 5.000 Fahrradparker werden vom Land Steiermark mit € 20,00 je Stellplatz gefördert. Zusätzlich wurde mit den prämierten Firmen unter der Angabe des Stichwortes "Steiermark" ein ca. 20% -iger Nachlaß bis auf weiteres vereinbart.  

Förderabwicklung
Die Förderung kann nach Errichtung der Anlage mittels Antragsformular beantragt werden. Im Zuge einer Ortsbesichtigung wird festgestellt, ob die Anlage den Kriterien entspricht und gefördert wird.
Die Kontaktaufnahme mit der Fachabteilung 18A vor Installierung der Anlage ist daher ratsam!
Die Auszahlung erfolgt, wenn sämtliche Unterlagen (siehe Nachweise) beigebracht worden sind. Der Antrag ist unter Bekanntgabe der Bankverbindung des Antragstellers an die Fachabteilung 18A zu richten.
Die Entscheidung auf Zuerkennung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.

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 Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 18A
8010 Graz - Stempfergasse 7
Ing. Walter Feigg
Tel: 877 - 4132
Fax: 877 - 2579
Mobil: 0676 8666 4132
Email: walter.feigg@stmk.gv.at